Beitragsordnung

Mitgliedsbeiträge jährlich

Personen ab 18 Jahren 80,00 €

Paare und Familien 100,00 €

Jugendliche unter 18 Jahren 20,00 €

Fördernde Mitglieder 40,00 €

Aufnahmegebühr einmalig

Personen ab 18 Jahre 50,00 €

Paare und Familien 75,00 €

Jugendliche unter 18 Jahren gebührenfrei

Sofern die Aufnahme eines neuen Mitgliedes in der 2. Hälfte eines Kalenderjahres erfolgt reduziert sich der Jahresbeitrag für das Eintrittsjahr um 50%.

Die Aufnahmegebühr ist jedoch in voller Höhe zu entrichten.

Bei Paaren ist der Antrag beider Personen erforderlich.

Im Familienbeitrag sind die Beiträge aller zur Familie gehörenden Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr enthalten.

Vollendet ein Kind aus einer Mitgliedsfamilie das 18. Lebensjahr so hat es zur Erlangung einer eigenen Vollmitgliedschaft einen Aufnahmeantrag zu stellen.

Wird diesem Antrag entsprochen so wird nach Zahlung des Jahresbeitrages der/die Antragsteller(in) mit Beginn des dem Geburtstag folgenden Jahres als vollwertiges Mitglied in den Verein aufgenommen. Eine Aufnahmegebühr wird in diesem Fall nicht erhoben.